Home previous pageIslam-Grundlagennext pageQur’an
"Dass die (Re-)Produktion eines Überschusses sozial frustrierter junger Männer die eigentliche materielle Basis des expansiven Islams darstellt, ist längst ein offenes Geheimnis." (Heinsohn / Sloterdijk)
Es ist der 2., 3. und 4. Sohn, der aufgrund des Scharia-Erbschaftsrechts und aus Gründen der Familien-Hierarchie unterprivilegiert ist und schon in seiner Heimat eher zum gesellschaftlichen Außenseiter wird. Seine Moral und Sitten sind oft härter als die des verhätschelten Erstgeborenen. Und es sind genau diese, die vermehrt zu uns kommen und auch mittels ihrer Religion das einfordern, was ihnen zu Hause erschwert oder verwehrt war.
Das Grundprinzip des orthodoxen Islam besteht darin, dass er soweit wie möglich eine vormodern-frühmittelalterliche Sozial- und Moralordnung als ewig und absolut verbindliches, göttlich sanktioniertes Konzept fixiert und überhöht/sakralisiert. Auch damit erweist er sich als eine sämtliche Lebensbereiche umfassende Weltanschauung, politische Doktrin und Herrschaftsideologie, die in dieser Grundgestalt nicht im Entferntesten den Charakter einer lediglich auf spirituelle Innerlichkeit ausgerichteten und subjektiv beliebig deutbaren Privatreligion besitzt. Im Einzelnen sind nun folgende elementaren Wesenszüge und normativen Grundaussagen der islamischen Herrschaftslehre anzuführen:
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1) Das fundamentale Kettenglied der "totalen" Herrschaftslehre des orthodoxen Islam besteht darin, dass er sich selbst als natürliche bzw. naturgemäße Ur-Religion der Menschen setzt
(din al-fitra). Auf diese Weise wird im gleichen ideologischen Atemzug die islamische Form der Gottesfiktion naturalisiert und die menschliche Natur islamisiert. Demnach wird jeder Mensch als Muslim geboren. Erst widrige soziokulturelle Einflüsse des äußeren Milieus machen ihn zu einem Juden, Christen, Zoroastrier, Polytheisten, Atheisten etc. und verhindern seine "naturgemäße" islamgerechte Ausformung. Das heißt: Die islamische, von Gott verliehene Ursprungsnatur des Menschen wird nach der Geburt durch eine nichtislamische Umwelt verdorben. Folgerichtig gilt der durch negative äußere Einwirkungen zum Nicht-Muslim gewordene Mensch im anti-naturrechtlichen Diskurs des orthodoxen Islam als sekundär verdorbener Mensch, dem im Sinne eines religiösen Anthropologismus und Naturalismus keine gleichen Rechte zugestanden werden können. Denn insofern jemand durch Umwelteinflüsse in den Zustand des Nicht-Muslim-Seins abgedrängt worden ist oder qua Apostasie in diesen Zustand überwechselt, begibt er sich in einen Zustand naturwidriger bzw. das "volle" (islamische) Menschsein unterschreitende Ungläubigkeit/Inferiorität.
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2) Auf der Grundlage dieses religiösen Naturalismus beruht die herrschaftliche Geltungsmacht des Islam ganz elementar darauf, den Menschen auf die Rolle eines gehorsampflichtigen Gottesdieners festzulegen. Das heißt: Der Mensch soll sich - gemäß seiner a priori gesetzten "natürlichen" Bestimmung - in seiner Lebensführung ganz und gar auf die Hingabe an Allah konzentrieren und sich dessen offenbarten Willen unterwerfen. Im Koran Sure 51, Vers 56 heißt es: "Ich habe Dschinnen und die Menschen nur geschaffen, damit sie mich verehren". Diese bedingungslose "Hingabe an Gott" bzw. "Unterwerfung unter den Willen Gottes" - die eigentliche Bedeutung des Wortes "Islam" - beinhaltet die Befolgung eines allumfassenden Vorschriftenkataloges als den wahren Gottesdienst. Mit diesem Unterwerfungsanspruch fördert die islamische Glaubenslehre die Ausprägung autoritätsfixierter Persönlichkeitsstrukturen und wirkt gegen die Entfaltung von individueller Autonomie, kritischer Urteilskraft, Selbstbestimmung und Ich-Stärke. Der Einzelne soll als gehorsampflichtiges Rädchen in der Gemeinschaft der Rechtgläubigen "aufgehen".
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3) Von zentraler Bedeutung ist der islamische Anspruch auf das religiöse Wahrheitsmonopol: Nach Moses, Jesus und anderen Propheten sei Mohammed dadurch ausgezei chnet, dass er als letzter die endgültige, umfassende, einzig wahre und vollendete Offenbarung von Allah empfing. In diesem Sinne wird Mohammed im Koran als das "Siegel" aller Propheten bezeichnet. Demnach hat sich Gott vermittels Mohammed im Koran abschließend und kategorisch geoffenbart. Daraus wird dann der herrschaftliche Geltungsanspruch des Islam als der einzig "wahren" und überlegenen Religion abgeleitet und mit der religiösen Pflicht zur Islamisierung verbunden, also der weltweiten missionarischen Verbreitung/Durchsetzung des Islam. Sehr klar kommt der islamische Überlegenheits- und Führungsanspruch in Sure 3, Vers 110 des Korans zum Ausdruck: "Ihr seid die beste Gemeinde, die für die Menschen erstand. Ihr heißet, was Rechtens ist, und ihr verbietet das Unrechte und glaubet an Allah".

Während gemäß dem Naturrecht jeder Mensch aufgrund seines "natürlichen" Mensch-Seins, also unabhängig von Geschlecht, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Weltanschauung etc. unveräußerliche Rechte und darin eingeschlossen auch das Recht auf Gleichbehandlung besitzt, sind nach islamischem Verständnis die Menschen nur gleich an Rechten, insofern sie Muslime sind und sich entsprechend ihrer von Gott als "islamisch" gesetzten Ursprungsnatur verhalten. Eine Gleichberechtigung von Nichtmuslimen ist damit grundsätzlich ausgeschlossen.

Folgerichtig akzeptiert das islamische Glaubensbekenntnis auch keine interkulturelle Gleichberechtigung, sondern enthält die Forderung nach Unterordnung/Unterwerfung der Anders- und Nichtgläubigen.
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4) Ein Kernelement der orthodoxen Glaubenslehre ist die herrschaftlich-moralistische Unterscheidung zwischen dem "Reich des Islam"
(Dar-al-Islam) und dem "Reich des Krieges" (Dar-al-Harb). Zum "Reich des Islam" gehören demnach in erster Linie die Gemeinschaft aller rechtgläubigen Muslime, und in zweiter Linie diejenigen Juden oder Christen ("Schriftbesitzer"), die sich der politisch-gesellschaftlichen Herrschaft des Islam unterwerfen und gegen Zahlung einer Steuer den Status eines Dhimmis, d. h. eines "geschützten" Bürgers zweiter Klasse, erlangen. Die Gesamtheit der "Kufar" hingegen, all jene Elemente, welche die Herrschaft des Islam ablehnen und sich damit der gottgewollten Ordnung verweigern (also heute vor allem die Masse der säkularen Humanisten, Agnostiker und Atheisten), bilden das "Reich des Krieges". Dieses Reich der Ungläubigen ist von den Muslimen als Feind anzusehen: Es in Form des "kleinen Djihad" bzw. des "religiösen Krieges" zu bekämpfen, ist göttliche Pflicht. Die Handlungslogik der frühmuslimischen Beutezüge widerspiegelnd, wird die Verpflichtung zum gottgefälligen Krieg im Koran sowie in den Traditionen des Propheten (Hadithe) immer wieder betont.
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5) Der Überlegenheits- und Führungsanspruch der islamischen Gemeinschaft der Rechtgläubigen findet seinen Niederschlag nicht zuletzt auch in einem normativen Konzept der religiösen Zuchtauswahl, d. h. einem strikt reglementierten Heiratsverhalten im Interesse der möglichst "reinen" Reproduktion der zur Herrschaft berufenen "Ummah". Da als Muslim gilt, wer von einem muslimischen Vater abstammt, dürfen muslimische Frauen keinen nicht-muslimischen Mann ehelichen. Muslimischen Männern ist es hingegen aufgrund ihrer patriarchalen Vormachtstellung erlaubt, Christinnen und Jüdinnen zu heiraten. Ansonsten gilt Sure 2, Vers 221 des Korans: "Und heiratet keine Heidinnen, bevor sie gläubig geworden sind. Wahrlich, eine gläubige Sklavin ist besser als eine Heidin, so gut sie euch auch gefällt. Und verheiratet (eure Töchter) nicht an Heiden, bevor sie gläubig wurden. Wahrlich, ein gläubiger Sklave ist besser als ein Heide, so gut er euch auch gefällt."
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6) Die Verse 104, 110 und 114 der Sure 3 des Korans bilden die normative Grundlage für den Aufbau einer umfassenden islamischen Kontrollgesellschaft. Alle Gläubigen sind demnach an ihrem jeweiligen Platz in der Gesellschaft dazu angehalten, gemäß der absolut gültigen Vorschriftenlehre des Islam das Rechte zu gebieten und Falsches/Unrechtes/Sündhaftes in die Schranken zu weisen und zu ahnden. Der Einzelne soll sich nicht nur selbst an die Gesetze Gottes halten, sondern er ist auch dazu aufgefordert, andere zur Einhaltung des islamischen Pflichtenkanons anzuhalten bzw. sie entsprechend zu überwachen. Dabei wird die Verletzung der göttlichen Vorschriften in erster Linie nicht als individuelle Handlung eines Einzelnen gewertet, der wegen seines Seelenheils vor weiterem sündhaften Verhalten abgebracht werden soll, sondern als Beschädigung bzw. Beschmutzung der Umma in ihrer Eigenschaft als sakrale Gemeinschaft. So zielt die koranische Aufforderung, Rechtes zu gebieten und Unrechtes zu bekämpfen im Endeffekt immer auf die Wahrung bzw. Wiederherstellung der "Ehre" der zur absoluten Herrschaft berufenen Gemeinschaft der Rechtgläubigen in Form der Anwendung der "Scharia". Dabei ist "Scharia" nicht nur die islamspezifische Form straf- und zivilrechtlicher Regelungen, sondern bezeichnet im weiteren Sinne die Gesamtheit der aus Koran und Sunna abgeleiteten Vorschriften und Normen.
Während nun "reformislamisch" auftretende Islamapologeten einer uninformierten Öffentlichkeit immer wieder einreden wollen, dass die "heiligen Überlieferungen" innerhalb der Gemeinschaft der Muslime seit jeher völlig pluralistisch-gleichberechtigt gedeutet würden und unterschiedlichste Auslegungsvarianten schiedlich-friedlich miteinander koexistierten, ist demgegenüber der Tatbestand hervorzuheben, dass der Koran im orthodoxen Mainstream-Islam nicht als beliebig interpretierbar, sondern als absolutistisches Bedeutungssystem betrachtet wird. "Denn der Koran ist eine Methode des Lebens und eine Verfassung für die ganze Menschheit ohne jedwede zeitliche oder örtliche Begrenzung. Darüber hinaus ist der Koran ein Indiz für Kreation von einem Wunder
(I’gaz) und eine alles umfassende Enzyklopädie der Wissenschaft und auch eine Zusammenfassung der Geschichte der gesamten Menschheit". (Pädagoge Mahmut Sayyid Sultan, Ägypten)
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7) Der herrschaftsbegründende und -legitimierende Wesenszug des Islam tritt nicht zuletzt in einem ausgeprägt repressiven Patriarchalismus in Erscheinung. Die Grundlage hierfür bieten die folgenden unmissverständlichen Aussagen des Korans:
Koran, Sure 4, Vers 34: "Die Männer sind den Frauen überlegen wegen dessen, was Allah den einen vor den anderen gegeben hat, und weil sie von ihrem Vermögen (für die Frauen) auslegen. Die rechtschaffenen Frauen sind gehorsam und sorgsam in der Abwesenheit (ihrer Gatten), wie Allah. Diejenigen aber, für deren Widerspenstigkeit ihr fürchtet - warnet sie, verbannt sie aus den Schlafgemächern und schlagt sie. Und so sie euch gehorchen, so suchet keinen Weg wider sie; siehe Allah ist hoch und groß."
Koran, Sure 2, Vers 223: "Eure Frauen sind euch ein Acker. Gehet zu eurem Acker, von wannen ihr wollt"
Diese im Koran festgeschriebene patriarchalische Ungleichstellung und Herrschaftsbeziehung zwischen den Geschlechtern ist untrennbar mit einer repressiven Sexualmoral verknüpft. In deren Mittelpunkt steht ein Bild von der Frau als einem von Begierden getriebenen Wesen, das als permanenter Ausstrahlungsherd satanischer Versuchungen unter fortwährender männlicher Gehorsamskontrolle zu halten ist. Zur Bannung der vom weiblichen Wesen ausgehenden Versuchung und zur Eindämmung der daraus erwachsenden Gefährdungen schreibt die praktische Ethik des Gesetzes-Islam eine Reihe von operativen Maßnahmen vor. Ihre wichtigsten sind:
(a) Eine rigorose voreheliche Trennung der Geschlechter.
(b) Die weitgehende Verbannung der Frauen aus dem öffentlichen Raum und
(c) Die Verschleierung der Frauen in der Öffentlichkeit.
Der moralische Vergesellschaftungseffekt dieses islamischen Geschlechtsdiskurses besteht nun darin, dass Frauen, die sich "unvorschriftsmäßig" verhalten, also sich z.B. unverschleiert und ohne männliche Begleitung in der Öffentlichkeit bewegen, als moralisch defizitär und damit als "Freiwild" angesehen werden. Während dem Mann das Recht der Mehrehe, das Recht auf Züchtigung der Frau und das alleinige Initiativrecht auf Scheidung/Verstoßung zusteht, tauscht die Frau Unterwerfung unter die Autorität und Kontrollherrschaft des Mannes gegen materielle Sicherheit und Schutz ein. Die eheliche Herrschaftsstellung des Mannes konkretisiert sich schließlich in seiner permanenten Verfügungsgewalt über den Körper der Frau, die ihm nicht nur jederzeit als Sexobjekt zu dienen hat, sondern der er auch verbieten kann, das Haus zu verlassen, einer Arbeit nachzugehen oder zu reisen.
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8) Im Gegensatz zu anders lautenden Behauptungen kennt der Islam keine Glaubensfreiheit. So darf das Individuum, das als Kind eines muslimischen Vaters in eine islamisch bestimmte Sozialordnung hineingeboren wird, seine Religion nicht etwa selbstbestimmt auswählen. Nichtanerkennung bzw. Distanzierung vom Islam wird als Abfall vom "rechten Glauben" gewertet und massiv bestraft. So ist ein männlicher Apostat zum Tode zu verurteilen, wenn er nicht widerruft. Eine weibliche Abtrünnige hingegen soll so lange gefangen gehalten werden, bis sie widerruft. Wenn auch die Todesstrafe für Glaubensabfall seit dem 19. Jahrhundert tendenziell durch Gefängnisstrafe, Verbannung, Einziehung des Vermögens und Annullierung der Ehe ersetzt worden ist, so ist doch der von dieser Norm ausgehende massive, sozialisatorisch wirksame Unterwerfungs- und Anpassungsdruck auf den Einzelnen erhalten geblieben. Es ist deshalb begründet davon auszugehen, dass zahlreiche Menschen nicht aufgrund eines autonomen Überzeugungsprozesses, sondern nur infolge dieser sozialisatorisch-kulturellen Drucksituation und Alternativlosigkeit Muslime (geblieben) sind. Insofern ist herkömmliche sprachliche Pauschalbezeichnung "die Muslime" korrekturbedürftig. Die zentrale - auch integrationspolitisch bedeutsame - intramuslimische Unterscheidungslinie verläuft demnach nicht primär zwischen Mehrheit der Muslime und Minderheit islamistischer Extremisten, sondern zwischen subjektiv überzeugten streng gläubigen Muslimen konservativer bis fundamentalistischer Couleur einerseits und innerlich glaubensdistanzierten Zwangsmuslimen andererseits. Betrachten wir aber den objektiven Aussage- und Normierungsgehalt der islamischen Glaubenslehre in seiner Gesamtheit, so besteht sein herrschaftliches Kernmotiv darin, die Selbstunterwerfung unter den erdichteten Willen Allahs mit dem Begehren nach Unterwerfung der als minderwertig verachteten nichtislamischen Umgebung zu verknüpfen. Ist dieses Unterwerfungsbegehren aufgrund widriger Kräfteverhältnisse verwehrt, so bleibt den orthodoxen und "radikal-linientreuen" Akteuren immer noch die Errichtung und Abschottung eigenständig überwachter und kontrollierter Herrschaftsräume auch inmitten einer mehrheitlich ungläubigen Gesellschaft. Sobald sich aber dieses quantitative Kräfteverhältnis wandelt, ist nach dem islamischen Gesetz folgerichtig eine qualitative Verhaltensänderung der Muslime programmiert: Jetzt gilt es aus der Position des Schwächeren bzw. Desjenigen, der bislang an seiner göttlich legitimierten Herrschaftsausübung gehindert wurde, in die Position des Unterwerfers überzuwechseln. Das bedeutet:
a) den Regelkanon der "Dhimmisierung" gegenüber den monotheistischen Konkurrenten
(christliche und jüdische Schriftbesitzer) anzuwenden sowie
b) die erzwungene Islamisierung, Vertreibung oder Tötung der Polytheisten und Atheisten/Agnostiker
(die wahren Ungläubigen) zu vollziehen.
Das grundlegende Bewegungsprinzip des Islam ist der Dschihad, d. h. die multistrategische bzw. mehrdimensionale Kampfführung/Anstrengung für die allgemeingültige Durchsetzung der als "Gottesgesetz" verstandenen islamischen Normen. Dabei zielt der Dschihad sowohl auf die Unterwerfung des Einzelnen. - Formung des Individuums zu einem gehorsamen Gottesknecht, als auch auf die Subordinierung der gesamten Menschheit unter das "totale" Diktat der göttlichen Gesetze.
Während im Koran - in Widerspiegelung der Eroberungs- und Raubbeuterpraxis der modellsetzenden mohammedanischen Ursprungsgemeinde - eindeutig die militärische/gewaltsame Bedeutung von Dschihad dominiert, hat sich das Handlungsprogramm des Dschihads unter den Bedingungen der Auseinandersetzung mit der westlich-kapitalistischen Modernität weiter ausdifferenziert, so dass sich heute die folgenden strategischen Ebenen unterscheiden lassen:
1 - Der "innere" Dschihad der individuellen (Selbst-)Unterwerfung durch disziplinierte Einhaltung der detaillierten islamischen Lebensvorschriften im Kontext der großfamiliären Überwachungsgemeinschaft mit ihrer repressiven "Ehrenmoral".
2 - Der "Dschihad des Wortes" in Form der Verkündung der islamischen Prinzipien als absolut gültige Normen
(Da’wa = Ruf zum Islam). Dabei schließt hier "Verkündung" sowohl den maßregelnden Aufruf zur normativen Gehorsamkeit der Muslime als auch den Aufruf zum Übertritt in die islamische Glaubensgemeinschaft (Taglibh = Verbreitung des Islam) - also Missionierung/Überredung - ein.
3 - Der "Dschihad des Schwertes" als Durchsetzung islamischer Herrschaft unter Einsatz von Waffengewalt im Falle der Widersetzung durch nichtunterwerfungsbereite Kräfte. Diese Form des Dschihad, die in neuerer Zeit unter den Erfahrungsbedingungen westlicher Überlegenheit auch Selbstmordattentate einschließt, wird im Konzept des islamspezifischen Irrationalismus
(Paradiesglaube, koranische Aufwertung der bewaffneten Kämpfer / Märtyrer) besonders geadelt und im unmittelbaren Anschluss daran "islamistisch" ausgestaltet. Die Kernbedrohung der Zukunft besteht in der Möglichkeit zur Ausübung des Dschihads mit atomaren Waffen.
4 - Der politische Dschihad im Sinne der Errichtung islamischer Einflusszonen auf nichtislamischem Gebiet: Eroberung internationaler politischer Gremien und islamischer Geltungsräume in nichtislamischen Einwanderungsländern unter Ausnutzung formaldemokratischer Handlung smöglichkeiten: Anerkennungspolitik für das Tragen von Kopftüchern; Islamunterricht; Installierung von gegengesellschaftlichen Sozialräumen; Etablierung von Scharia-Gerichten; expansiver Moscheebau; Diskriminierung von Islamkritik etc.
5 - Der ökonomische Dschihad in Gestalt von Kapitalexpansion, schariakonformer Finanzanlagen, Etablierung eines expansiven Marktes mit Halal-Produkten‚ Einkaufen in Stiftungen etc. bis hin zu raubökonomischen Formen
(Piraterie) und anderen Varianten wirtschaftskrimineller Reproduktion.
6 - Der biologische Dschihad durch Aufrechterhaltung einer höheren Geburtenrate der Ummah im Vergleich zu den nichtmuslimischen Bevölkerungen. Zentrale Vorraussetzung hierfür ist die strikte Fixierung der subordinierten und beherrschten Stellung der Frauen bzw. die Verhinderung von freier weiblicher Selbstbestimmung durch das islamische Patriarchat.
Wenn ein muslimischer Herrscher ein von Ungläubigen bewohntes Land erobert, haben die Einwohner dieses Landes drei Möglichkeiten:
- Zum Islam überzutreten und das "Zakat" zu entrichten, wodurch sie ein vollwertiges Mitglied des islamischen Staates werden. Koran, Sure 9, Vers 5: "Wenn sie sich aber bekehren, das Gebet verrichten und die Zakat geben, dann lasst sie ihres Weges ziehen!"
- Eine Kopfsteuer
(Jiza) zu zahlen, wodurch sie als Ungläubige unter den Schutz der Obrigkeit gestellt werden.
- Den Tod durch das Schwert zu erleiden, wenn sie sich weigern, die Kopfsteuer zu zahlen.

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Konrad Dilger hat als einer der wenigen Islamwissenschaftler den Mut, die unzweifelhafte Erkenntnis offen auszusprechen, dass sich der Islam nicht zu einem "milden Humanismus" verkürzen lässt. Und dass ein Reform-Islam oder "Islam-Light" von einem orthodoxen Muslim niemals als echter Islam akzeptiert werden kann. Der streng gläubige Muslim strebt nach Weltherrschaft der Scharia, was den dauerhaften Ausgleich mit einer säkularen Menschenrechtskultur folgerichtig ausschließt. "Die eigenwillige Auslegung und kleine Anpassungen an die modernen Verhältnisse in der Absicht, den Islam zeitgemäß erscheinen zu lassen, gefährden nur seinen Absolutheitsanspruch."
Zum identitären Stellenwert der Scharia für den Islam heißt es: "Als ein ganz wesentlicher Grund der harten Strafen des islamischen Strafrechts gilt die Abschreckung. Es ließe sich argumentieren, dass in der heutigen Zeit derart grausame Mittel nicht mehr nötig seien und aus diesem Grund eine Milderung der koranischen Strafen gerechtfertigt sei. Aber ein Verzicht auf die grausamen Strafen des islamischen Strafrechts würde die Eliminierung der irrationalen Elemente des Islams und die Auflösung seines religiösen Charakters bedeuten. Insbesondere erscheint die Todesstrafe als ein untrennbarer Bestandteil des Islams."
Abdruck mit freundlicher Genehmigung des Autors, Herrn Hartmut Krauss, Osnabrück.
Entnommen: "Feindbild Islamkritik. Wenn die Grenzen zur Verzerrung und Diffamierung überschritten werden."

DIE KAIROER ERKLÄRUNG
Die Außenminister der Mitgliedsstaaten der "Organisation für Islamische Zusammenarbeit" (OIC, gegründet 1969) verabschiedeten im Jahr 1990 eine eigene Erklärung der Menschenrechte. Diese erhebt einen Scharia-Geltungsanspruch für alle Menschen und steht damit unter dem Primat des Islams.
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Diese "Kairoer Erklärung" formuliert entgegen der Allgemeinen Menschenrechtserklärung von 1948 in ihrem Artikel 10, dass der Islam die natürliche Religion sei und dass es deshalb verboten ist, jemanden zu einer anderen Religion oder zum Atheismus zu bekehren. Dies entspricht dem Gebot der Scharia, der zufolge Apostasie vom Islam sogar unter (Todes-) Strafe steht, was in der Praxis vieler islamischer Länder auch konsequent durchgesetzt wird.
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Besonders aufschlussreich sind auch die Bestimmungen zum Recht auf Leben. - Dieses Recht wird nach Artikel 2 zunächst jedem Menschen garantiert. Dementsprechend ist es verboten, einem anderen das Leben zu nehmen, außer wenn die Scharia es verlangt. Die Tötung von Menschen ist also nach der Kairoer Erklärung ausdrücklich erlaubt und sogar geboten, wo die Scharia den Tod eines Menschen verlangt. Ein solcher Fall ist die Apostasie.
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Ach haben Frauen und Nichtmuslime weniger Rechte als muslimische Männer. Das Recht auf Leben ist ebenso eingeschränkt wie die Meinungsäußerungsfreiheit oder die Religionsfreiheit. Die islamisch begründeten Menschenrechtserklärungen haben nicht das Ziel, allen Menschen gleiche Rechte einzuräumen, sondern traditionelle islamische Normen durchzusetzen.
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Vor diesem Hintergrund ist es dann wenig verwunderlich, dass zwar nicht so sehr westliche Regierungsvertreter, wohl aber Menschenrechtsorganisationen regelmäßig von Menschenrechtsverletzungen in islamischen Ländern berichten. So sind neben der Diskriminierung von Frauen oder Angehörigen nicht-muslimischer Religionen auch Auspeitschungen, Amputationen, Todesstrafe für "Meinungsdelikte", willkürliche Verhaftungen, Christenverfolgung etc. durchaus an der Tagesordnung.
Beispiele - Artikel 2a: Das Leben ist ein Geschenk Gottes, und das Recht auf Leben ist jedem Menschen garantiert. Es ist die Pflicht des Einzelnen, der Gesellschaft und des Staates, dieses Recht zu schützen und es ist verboten, Leben zu nehmen, es sei denn aus einem von der Scharia vorgeschriebenen Grund.
Artikel 2d: Der Schutz vor Körperverletzung ist ein garantiertes Recht. Es ist die Pflicht des Staates, dieses Recht sicherzustellen, und es ist verboten, es ohne einen von der Scharia vorgeschriebenen Grund zu brechen.
Artikel 16: Jeder hat das Recht, die Früchte seiner wissenschaftlichen, literarischen, künstlerischen oder technischen Arbeit zu genießen und hat das Recht, die daraus erwachsenden moralischen und materiellen Interessen zu verteidigen, vorausgesetzt dass diese Arbeit nicht gegen die Prinzipien der Scharia verstößt.
Artikel 22a: Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung in einer Weise, die nicht gegen die Prinzipien der Scharia verstößt.
Artikel 22b: Jeder hat das Recht, für das Richtige einzutreten, das Gute zu propagieren und vor dem Falschen und der Sünde zu warnen, wie es den Normen der Scharia entspricht.
Artikel 24-25: Alle in dieser Erklärung aufgestellten Rechte und Freiheiten unterliegen der islamischen Scharia. Die islamische Scharia ist der einzige Bezugspunkt für die Erklärung oder Erläuterung eines jeden Artikels in dieser Erklärung.

Auf dem OIC-Gipfel von 2005 in Mekka wurden drei entscheidende strategische Wegmarken eines weltweiten Propagandafeldzuges zur Schönfärbung des Islams und Bekämpfung von Islamkritikern gesetzt, die den Vormarsch des Islams in den Staaten des Westens weiter forcieren sollen:
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1.) Weltweite Installierung und Vermittlung eines positiven Islambildes – Der Islam wird entgegen allen ideologischen und historischen Fakten als angebliche "Religion des Friedens, der Toleranz, des Rechtes und der Menschenwürde" beschrieben, die angeblich eine "strahlende Zivilisation und ein wertvolles kulturelles Erbe" hervorgebracht hätte und angeblich für die Entwicklung des modernen Europas, der Renaissance und der Wissenschaften von "großer Bedeutung" gewesen wäre, was den historischen Fakten komplett widerspricht.
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2.) Zuweisung eines Schuldkomplexes an den Westen verbunden mit moralischer Erpressung. Die westlichen Staaten werden aufgefordert, aufgrund einer angeblichen historischen Schuld (Kolonialismus, wirtschaftliche Ausbeutung etc.) eine moralische Verpflichtung zur Bekämpfung von Armut und Unterdrückung in den islamischen Ländern und zur Bekämpfung der "Islamophobie" im Westen anzuerkennen, sowie entsprechende Anstrengungen zur finanziellen Unterstützung der islamischen Länder und zur Förderung des Islams im Westen zu unternehmen.
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3.) Durchführung einer mit Milliardensummen finanziell hochkomfortabel ausgestatteten konzertierten Kampagne zur Aufbesserung des Islam-Images und der Bekämpfung seiner Kritiker. - Diese Kampagne soll dadurch unterstützt werden, dass die westlichen Staaten in einen "interreligiösen Dialog" mit Islamvertretern eintreten, Initiativen in Politik, Medien und Gesellschaft zur Gleichberechtigung des Islams starten, die Bildungspläne an Schulen und Hochschulen zugunsten eines positiven Islambildes revidieren, Einfluss auf Medien und Intellektuelle zugunsten der Weitergabe eines positiven Islambildes nehmen, Aktivitäten für die Akzeptanz von Multikulturalismus und Diversität durch die Öffentlichkeit starten, Gesetze gegen "Islamophobie, Blasphemie und Hassverbrechen" initiieren, sowie den Zusammenhang zwischen islamischem Terror und Islam leugnen und eine Kompatibilität der Scharia mit den Menschenrechten behaupten.


OIC-STAATEN: Afghanistan (Gründungsmitglied), Ägypten (Gründungsmitglied, suspendiert), Albanien (seit 1992), Algerien (Gründungsmitglied), Aserbaidschan (seit 1992), Bahrain (seit 1972), Bangladesch (seit 1974), Benin (seit 1983), Brunei (seit 1984), Burkina Faso (seit 1974), Dschibuti (seit 1978), Elfenbeinküste (seit 2001), Gabun (seit 1974), Gambia (seit 1974), Guinea (Gründungsmitglied), Guinea-Bissau (seit 1974), Guyana (seit 1998), Indonesien (Gründungsmitglied), Iran (Gründungsmitglied), Irak (seit 1975, suspendiert), Jemen (Gründungsmitglied), Jordanien (Gründungsmitglied), Kamerun (seit 1974), Kasachstan (seit 1995), Katar (seit 1972), Kirgisistan (seit 1992), Komoren (seit 1976), Kuwait (Gründungsmitglied), Libanon (Gründungsmitglied), Libyen (Gründungsmitglied), Malaysia (Gründungsmitglied), Malediven (seit 1976), Mali (Gründungsmitglied), Marokko (Gründungsmitglied), Mauretanien (Gründungsmitglied), Mosambik (seit 1994), Niger (Gründungsmitglied), Nigeria (seit 1986), Oman (seit 1972), Pakistan (Gründungsmitglied), Palästina (Gründungsmitglied), Saudi-Arabien (Gründungsmitglied), Senegal (Gründungsmitglied), Sierra Leone (seit 1972), Somalia (Gründungsmitglied), Sudan (Gründungsmitglied), Suriname (seit 1996), Tadschikistan (seit 1992), Togo (seit 1997), Tschad (Gründungsmitglied), Tunesien (Gründungsmitglied), Türkei (Gründungsmitglied), Turkmenistan (seit 1992), Uganda (seit 1974), Usbekistan (seit 1996), Vereinigte Arabische Emirate (seit 1972)
Dieser Text wurde entnommen dem Buch "Der Islam - Fakten und Argumente"
Verfasser: Dr. habil. Michael Henkel, ISBN 978-3-9818187-0-3
als PDF-Datei gratis herunterladbar bei www.afd-thl.de
Ergänzend: Islam, Kriminalität und Geisteskrankheit

Der Islam wird Europa erretten SOS - die Islamisierung Europas
Wir nehmen euch Europa wegWahre Bilder über Flüchtlinge
Moslems randalieren und bedrohen Europa Islam - Gefahr für Europa
Morden für Allah - Muslima wird wegen roter Jacke erschossen.
Normale afghanische Muslime töten Frau, weil sie eine Koranseite verbrannte.
Woman beheaded by her husband in broad daylight, in front of police
Breed with infidels to conquer them Dr. v.Berg für unbegrenzte Zuwanderung
Muslimische Demografie - Schluss mit der Islamisierung - Verteidigt unsere Freiheit
Ex-Al-Qaida-Mitglied in Deutschland lehnt den Islam ab. "Islamismus" gibt es nicht.
The Kalergi-Plan - Documentary of International Communism -/- (Part 2)

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